Softwareüberlassungsvertrag

zwischen:   Lehrstuhl Konstruktionslehre und CAD, Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth, im folgenden „Lizenzgeber",

und Ihnen als Anwender.

 

1.            Vertragsgegenstand

Mit Vertragsschluss über den Download der Software wird dem Anwender das einfache Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist.

Alle Rechte an der Software einschließlich der Dokumentation und das dazugehörige geistige Eigentum verbleiben bei dem Lizenzgeber als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte. Mit dem Download erwirbt der Anwender das Recht, die ihm gelieferte Software auf einem Android-fähigen Gerät zu nutzen.

 

2.            Einschränkungen

Die Software ist ausschließlich für das Berechnen der Balkenbiegung für den Privatgebrauch bestimmt, es wird keine Garantie für die Richtigkeit der Ergebnisse übernommen. Die Erlaubnis zur Nutzung der Software beschränkt sich ausschließlich auf das Ausführen des Programms.

Bei der Software handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material. Die Software darf nicht modifiziert, dekompiliert oder durch Reverse-Engineering rekonstruiert werden, es sei denn, dass und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet.

Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder Anrechte auf irgendwelche Marken, Handelsmarken, Logos oder Markennamen gewährt. Auch ist es dem Anwender untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers bei Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern oder zu entfernen.

 

3.            Weitergabe

Eine Weitergabe der Software an Dritte ist zulässig, soweit jene diese Lizenzvereinbarungen akzeptieren und die Software in ihrem Originalzustand weitergegeben wird. Die Software darf nicht gegen Gebühren irgendwelcher Art vertrieben werden außer zum Selbstkostenpreis. Die Veröffentlichung der Software in anderen Medien als dem Internet bedarf der Genehmigung des Lizenzgebers.

 

4.            Haftung

Der Anwender kennt an, dass Software komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Der Lizenzgeber übernimmt für Mängel an der Software keine Gewähr.

Eine Haftung des Lizenzgebers ist insbesondere ausgeschlossen in den Fällen, in denen der Anwender die Software zu einem anderen Zweck als der Berechnung von Balken verwendet.

 

5.            Laufzeit

Diese Lizenz gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann vom Anwender durch Vernichtung der Software einschließlich aller in seinem Besitz befindlichen Kopien beendet. Ferner endet sie unverzüglich, wenn der Anwender eine Bestimmung des Lizenzvertrages nicht einhält, ohne dass es einer Kündigung seitens des Lizenzgebers bedarf. Bei Beendigung sind die Software sowie alle Kopien davon zu vernichten.

 

6.            Obhutspflichten

Der Anwender ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Software alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

 

7.            Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten. Für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke sollen die Vertragsparteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des gesamten Vertrages am ehesten entspricht.

 

8.            Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an das Rechtsdezernat der Universität Bayreuth, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth